ein fahrzeug fährt nachts in schlangenlinien über die landstraße. die
exekutive nimmt das wahr, hält das fahrzeug an und führt eine
verkehrskontrolle durch. der fahrer scheint nüchtern, ein alkotest
verläuft negativ. nur der beifahrer ist sichtlich schwerstens
alkoholisiert. unverrichteter dinge lassen die beamten das fahrzeug
weiterfahren.
nochmals verfolgen die beamten das fahrzeug. die fahrweise wird immer schlimmer. nochmals hält die exekutive das fahrzeug an. wieder wird der fahrer als fahrtüchtig festgestellt, die fahrzeugdaten des fahrzeughalters werden nach der kontrolle in der zentrale nachgefragt. das fahrzeug fährt in schlangenlinien weiter und passiert die grenze in die schweiz.
die angefragte dienststelle stellt fest, dass es sich bei dem beanstandeten fahrzeug um ein englisches fahrzeug mit rechtslenkung handelt.
nochmals verfolgen die beamten das fahrzeug. die fahrweise wird immer schlimmer. nochmals hält die exekutive das fahrzeug an. wieder wird der fahrer als fahrtüchtig festgestellt, die fahrzeugdaten des fahrzeughalters werden nach der kontrolle in der zentrale nachgefragt. das fahrzeug fährt in schlangenlinien weiter und passiert die grenze in die schweiz.
die angefragte dienststelle stellt fest, dass es sich bei dem beanstandeten fahrzeug um ein englisches fahrzeug mit rechtslenkung handelt.
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